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Das aus der Straßenflucht zurückgesetzte Wohnhaus mit vorgelagertem Garten zeigt sich als eingeschossiger Bau mit Satteldach, dessen Erschließung traufseitig erfolgt. Der schlichte Bau zeigt als einzige Schmuckelemente Sandsteinlaibungen und hölzerne Klappläden an den Fenstern. Westlich wird die zum Hof gewandte Trauffassade durch ein Zwerchhaus betont, das Zwillingsfenster zeigt und von einem flach geneigten Satteldach abgeschlossen wird. Das im 19. Jahrhundert errichtete Gebäude wurde als jüdisches Bethaus genutzt und ist somit aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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