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Das große, traufständig zur Straße hin ausgerichtete Wohngebäude ist als zweigeschossiger Massivbau mit Satteldach errichtet und zeigt eine aufwändige klassizistische Fassadengestaltung.
Die weitgehend symmetrische Fassadengliederung wird durch vier mittig zusammengezogene, von flachen Lisenen eingerahmten Fensterachsen bestimmt, die im Erdgeschoss einfache, im Obergeschoss mit Verdachungen versehene Sandsteinlaibungen aufweisen. Das Erdgeschoss wird durch den in einer der mittigen Fensterachsen angeordneten Eingang dominiert, der durch eine Sandsteinsupraporte mit horizontaler Verdachung überhöht wird. Beidseitig des mittleren Gebäudeteils findet sich je eine weitere Fensterachse, die westliche mit Zwillingsfenstern ausgestattet. Westlich schließt sich an das Gebäude ein Sandsteinportal mit rundbogig abschließendem Tor und aufwändiger Sandsteinbrüstung an. Wohngebäude und Tor sind aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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