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Das etwas zurückgesetzte, bescheiden anmutende Wohngebäude zeigt sich als holzschindelverkleideter Fachwerkbau mit Satteldach. Das eingeschossige Gebäude erhebt sich über einem niedrigen Sockel und zeigt eine asymmetrische, jedoch bauzeitliche Fensteranordnung auf der durch einen Geschossversprung horizontal gegliederten Giebelfassade. Das traufseitig erschlossene, weitgehend unverändert erhaltene Wohnhaus ist als Beispiel bäuerlicher Wohnkultur des frühen 19. Jahrhunderts außerhalb des historischen Ortskerns aus geschichtlichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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