Wilhelm-Leuschner-Straße 1
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Otzberg
Ober-Klingen
  • Wilhelm-Leuschner-Straße 1
Ehem. Pfarrhaus
Flur: 1
Flurstück: 469/1

Das im Jahr 1903 als Pfarrhaus errichtete Wohngebäude ist in ortsbildprägender Lage am nördlichen Ortseingang positioniert und dominiert den Straßenraum in der Biegung der Wilhelm-Leuschner-Straße. Der zweigeschossige Bau ist in Erd- und Obergeschoss in massiver Bauweise errichtet, während die Giebelfelder in gestaltetem Fachwerk gefügt sind. Das Gebäude ist zurückhaltend ausschließlich durch je zwei Fensterachsen gegliedert, die von hellroten Sandsteinlaibungen eingefasst und von Klappläden begleitet werden. Die steil geneigten Dachflächen werden von einer mit Walmdach ausgestatteten Dachgaube durchbrochen. Das straßenseitige Giebelfeld ist über einem mehrfach profilierten Gesims in schachbrettartigem Fachwerk gefügt und zeigt im ersten Dachgeschoss zwei zentral angeordnete Fenster sowie zwei kleine beidseitig in Dachnähe angebrachte kleine Fenster. Über einem weiteren profilierten Geschossgesims wird die Mittelachse des Giebelfeldes durch ein kleines Doppelfenster mit rautenförmiger Brüstungsausfachung betont. Das zurückhaltend gestaltete Gebäude ist aufgrund seiner ortshistorischen Bedeutung und seiner dominanten Position im Ortsbild aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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