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Das gegenüber der Einmündung der Volkshausstraße gelegene Anwesen besteht aus einem traufseitig zur Straße ausgerichteten zweigeschossigen Fachwerkwohnhaus aus dem 18. Jahrhundert mit steilem Satteldach und einem kleinen, aus der Straßenflucht zurückversetzten Stall- und Wirtschaftsgebäude. Die Fassade ist mit beidseitig des Eingangs je zwei Fensterachsen symmetrisch aufgebaut und wird bei sehr schmaler Mittelzone betont durch die an den Eck- und Bundständern anschließenden 2/3 Streben mit aufgesetzten 2/3 Gegenstreben und Kopfwinkelhölzern. Das Nebengebäude zeigt sich im Erdgeschoss als Massivbau, darüber als Fachwerkkonstruktion mit geschosshohen, geraden Streben. Das Anwesen ist aufgrund seiner das Straßenbild stark prägenden Wirkung sowie seiner bauhistorischen Bedeutung aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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