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Das Fachwerkwohnhaus ist Teil einer Ansammlung von schützenswerten Gebäuden in diesem Teil des Ortsbildes. Es handelt sich um ein um 1780 erbautes Gebäude mit einem Fachwerkraster aus Mannfiguren an den Eck- und Bundständern im Obergeschoß; diese sind doppelt verriegelt und verfügen über einen Stiel zwischen Riegel und Rähm. An den Eckständern findet sich eingelegter Flachschnitzdekor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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