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1817 datiertes Einhaus am Rand der historischen Ortslage. Über einer ausgeprägten Sockelzone erhebt sich ein konstruktives Fachwerkgefüge ohne ausgeprägte Schmuckformen. In der linken Hauszone ist der Wohnbereich angesiedelt, rechts erschließt eine hohe Toreinfahrt das Wirtschaftsgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |