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Am Ende des Straßenzuges befindliches Wohnhaus einer Mühle aus dem Jahr 1717. Das in hinterhoflage befindliche Gebäude weist die ursprüngliche Bebauung im linken Gebäudeabschnitt auf: dort an den Eckständern im Obergeschoß einfach verriegelte Mannfiguren mit zusätzlichen Fußstreben; dazwischen im Brüstungsbereich einfache Fußstreben an den Bundständern. Am Rähm des Untergeschosses findet sich die Inschrift mit dem Baudatum des Hauses. Der rechts angefügte Gebäudeteil stammt aus der Mitte des 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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