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Im Zentrum der Gesamtanlage befindliches Wohnhaus mit einer inschriftlichen Datierung aus dem Jahr 1697. Das Fachwerkgerüst des Hauses, das aus starken Hölzern besteht, setzt sich aus einfach verriegelten Mannfiguren in beiden Geschossen zusammen. Der Geschoßüberstand ist deutlich ausgeprägt. Über der Haustür befindet sich eine Inschrift. Das Wirtschaftsgebäude, das großdimensioniert anschließt, stammt aus einer jüngeren Bauphase. Das vermutlich älteste Gebäude des Ortes ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |