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Am Rande der Ortslage befindliches Wohnhaus aus den 20er Jahren. Das Untergeschoß über einer ausgeprägten Sockelzone in massivem Mauerwerk, darüber im Obergeschoß konstruktives Fachwerkgerüst mit doppelt verriegelten 3/4-Streben und angezapften Kopfbändern. Im hinteren Parzellenbereich erhebt sich eine Scheune aus der Bauzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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Baum |