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Oberhalb der Kirche befindet sich das Pfarrhaus, das laut Inschrift 1709 erbaut wurde. Das giebelständig in den Straßenraum hineinragende Gebäude verfügt über keine ausgeprägten Fachwerkfiguren, sondern zeigt ein regelmäßiges Raster aus Stielen und Riegeln an der Traufseite. Die Giebelseite wird durch die genasten Fußstreben an den Bundständern akzentuiert. Besonders ausgeprägt ist der Geschoßüberstand. Den Eckständern sind ausgeprägte Rundstäbe mit abschließendem Kapitell eingestellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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