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Berliner Straße 3-7, 2-12
Danziger Straße 1-9, 2-16
Hilgenhain
Hilgenstraße
Kirchstraße
Pfarrgarten 1-19
Schloßgasse 1-5
Sielweg
Taubengraben
Die Gesamtanlage der Ortschaft Leusel ist durch die Bebauung der Durchgangsstraße - B 62 - geprägt. In deren Verlauf erheben sich zahlreiche Hofanlagen, die markante Blickachsen setzen. Das gilt besonders für die Gebäude Danziger Straße 12-16 und Danziger Straße 9 am östlichen Rand der Gesamtanlage, wo Fachwerkwohnhäuser aus dem frühen 19. Jh. riegelartig in den Straßenraum einbinden. In östlicher Richtung davon, am Kreuzungsbereich zum Sielweg und zur Kirchstraße, sind es die Gebäude Danziger Straße 1,3 und Berliner Straße 2,4, die den platzartig ausgedehnten Straßenraum ortsbildprägend umstehen.
Ein anderer Schwerpunkt der Gesamtanlage ist die Bebauung des Sielweges, in dessen Verlauf sich mehrere Kulturdenkmäler aneinanderreihen. Der Hilgenhain und die Kirchstraße werden von kleinformatiger, dichtstehender Bebauung geprägt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |