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Gründerzeitliche Hofanlage am westlichen Rand der Gesamtanlage mit einem giebelständig orientierten Fachwerkwohnhaus in konstruktivem Gerüstraster aus hohen Andreaskreuzen in den Eckgefachen. Gegenüber dem Wohnhaus befindet sich ein Stall-Scheune-Trakt aus der Bauzeit. Zur Straße wird die Hofanlage von markanten Torpfosten begrenzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |