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Hofanlage am östlichen Abschluß der Gesamtanlage mit einem Wohnhaus, das im Jahr 1801 erbaut wurde und das typisch konstruktive Gerüstraster der Bauzeit zeigt. Charakteristisch sind die einfach verriegelten 3/4-Streben in beiden Geschossen der traufseitigen Hoffassade. Der Zugang zum Haus wird von einer zweiläufigen Freitreppe erschlossen. An den Eckständern findet sich eingelegter Flachschnitzdekor. Die Giebelseite ist verschindelt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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