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In den Straßenraum hineinragendes Fachwerkwohnhaus mit einer regelmäßig strukturierten Abzimmerung aus den ersten Jahren des 19. Jh. In beiden Geschossen werden die Eck- und Bundständer von einfach verriegelten Mannfiguren mit Fußbändern und Stiel versteift. Besonders kurios ist die aufgewölbte Schwelle neben der Eingangstür. Das Haus, das am Beginn des Straßenzuges einen wichtigen Akzent setzt, ist aus städtebaulichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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