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Die Kirche in Leusel, 1696/97 als kleiner Saalbau mit dreiseitigem Schluß und Haubendachreiter entstanden, ist ein vorzüglich erhaltenes Beispiel einer ländlichen Barockkirche, die vor allem durch ihre Ausstattung beeindruckt. Die Innenraumstruktur wird im wesentlichen von der dreiseitigen Empore geprägt, die den Saal an der Nord- und Westseite umläuft. Sie wird von insgesamt sechs Holzstützen und neun Kragsteinen gehalten. Die hoch angeheftete Orgelempore liegt auf vier Stützen über Kragsteinen auf. Die Brüstung wird von vier Gemälden besetzt: Paulus, Johannes Bapt., Moses, Aaron. Genauso ungewöhnlich wie die Auflager der Orgelempore ist die gegenüber befindliche Anordnung der Stützen, die bis zur Decke mit einer ungewöhnlich deutlichen Schwellung aufstreben. Dort finden sich folgende Bildnisse: Verkündigung, Geburt Jesu, Darbringung im Tempel, Anbetung der Könige, Jesus unter den Schriftgelehrten, Taufe Johannes, Kreuzigung/Lamm Gottes. Die Brüstungsfelder der Nordempore werden von Bildnissen der Apostel in folgender Reihenfolge besetzt: Petrus, Andreas, Jacobus maior, Johannes, Philippus, Bartholomäus, Salvator Mundi, Thomas, Mattäus, Jocubus minor, Simon, Thaddäus, Matthias. Die gewölbte Bretterdecke der schließenden Halbtonne wird von einer Schar himmlischer Musikanten bevölkert, die auf unterschiedlichen Instrumenten zwischen den Wolken zum Lob Gottes aufspielen. Sie stammen von Joh. Georg Lipp, bez. 1697. Die Kanzel, die sich an der Südwand befindet stammt mit der Darstellung einer Auferstehung Christi aus dem Jahr 1715. Die Orgel von 1769 stammt von Wolfgang Wiegand aus Borsch. Neben der Kanzel befindet sich ein großes Pfarrerbildnis von 1722. In der Inschriftenkartusche steht: Henrich Belcker, Pfarrer zu Alßfeld, Altenburg und Leusen seines Alters 72 Jahr Anno 1722. Außerdem: Hier hat des Künstlers Hand dieweil wier sie belohnet / Herrn M. Welckers Angesicht sehr kändtlich abcopirt / ein Lährer welchen Lähr und Wandel reichlich ziert / in welchem Geist und Krafft vor Gottes Ehre wohnet / weil er mit Eyfer ließ uns diesen Tempel bauen / auf daß in selbigem durch Herren Recht und Licht / Gott unser Hertze werd zum Tempel auffgericht / so soll die Nachwelt ihm zu Danck dies Denckmahl schauen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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