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Fachwerkwohnhaus in abseitiger Lage mit einer inschriftlichen Datierung aus dem Jahr 1833 mit konstruktivem Fachwerk aus doppelt verriegelten Stockwerkstreben über einer ausgeprägten Sockelzone. Rechtwinklig vom Wohnhaus abknickend erstreckt sich im hinteren Bereich der Parzelle ein kleines Wirtschaftsgebäude über längsrechteckigem Grundriß.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |