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Am Rand der historischen Ortslage befindet sich ein über einer ausgeprägten Sockelzone erschlossenes Fachwerkwohnhaus in zwei Geschossen aus dem Jahr 1819. Das Fachwerkgefüge zeigt ein konstruktives Gerüstraster mit einfach verriegelten Stockwerkstreben in den Eck- und Bundgefachen. Zimmermeister war Philipp Schäfer aus Rommershausen. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gesichtspunkten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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