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1817 datiertes Einhaus am Rande der historischen Ortslage in zeitgemäßem Fachwerk aus einfach verriegelten Stockwerkstreben. Links ist die Wohnzone angeordnet, darauf folgt die Scheune mit hoher Toreinfahrt, links schließt ein Stall-Scheune-Trakt den Gebäudekomplex ab. Als ein guterhaltenes, nahezu 200 Jahre altes Wohn-Wirtschaftsgebäude ist das Haus als Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |