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Im Bereich einer innerörtlichen Parzelle, die von kleinformatigen Fachwerkhäusern des frühen 19. Jh. besetzt wird, erhebt sich ein Gebäude, das über eine regelmäßig gerasterte Fachwerkstruktur verfügt. Die Eck- und Bundständer des Hauses werden von Mannfiguren mit eingestelltem Stiel und zusätzlichen Fußbändern an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen verfestigt. Der Geschoßüberstand ist deutlich artikuliert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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