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Breitenbacher Straße 4-22, 17-25
Grebenauer Straße 1-19, 2-10
Heiligengraben 4
Kleiner Weg
Königsstraße 2-10
Die Gesamtanlage der Ortschaft Lingelbach zeichnet sich durch eine geschlossene historische Bebauung im Verlauf der Durchgangsstraße aus, deren Gebäude städtebauliche Merkpunkte setzen. Der Siedlungskern befindet sich in der Umgebung der Kirche, ein bescheidener Saalbau aus dem Jahr 1793. Nördlich von der Kirche abgesetzt reihen sich mehrere Gebäude aneinander, die im Verlauf des kurvig verlaufenden, engen Straßenzuges deutliche Blickachsen begrenzen. Es sind dies insbesondere die Häuser Grebenauer Straße 13, ein kleinformatiges Gebäude mit ortstypischem Mansarddach, des weiteren Hausnr. 7, ein Gebäude, dessen Fachwerkfassade einem vielfach umgebauten Baukörper vorgelegt ist sowie das Fachwerkwohnhaus Nr. 5 aus dem Jahr 1786, dessen Fassade die Blickachse des Biebener Weges abschließt. Die Gebäude Grebenauer Straße Nr. 3 und Nr. 4 üben, dicht gegenüberstehend, eine markante Torsituation aus. Über eine wichtige städtebauliche Funktion verfügen auch die Wirtschaftsgebäude des Hofes Grebenauer Straße 11, die, von der Birkenstraße über eine Senke hinweg weit einsichtig, einen baulichen Riegel am Hang bilden. Dort, wo die Grebenauer und die Breitenbacher Straße im Ortsinneren kreuzen, prägt das breitgelagerte Wirtschaftsgebäude des Hofes Grebenauer Straße 1 ebenso wie der gegenüber befindliche Hof Breitenbacher Straße 18 mit den im nördlichen Bereich der Gesamtanlage typischen Mansarddächern. Hier umgrenzt die Gesamtanlage eine spitzwinklige Parzelle zwischen Breitenbacher Straße und Königsstraße, wo sich Höfe unterschiedlicher Erschließungen aus dem 19. Jh. aneinanderreihen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |