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Den innerörtlichen Kreuzungsbereich von Breitenbacher und Grebenauer Straße besetzt städtebaulich wirksam das Einhaus einer dreiseitigen Hofanlage mit dem ortstypischen Mansarddach. Auf den giebelseitig angesiedelten Wohnbereich folgt eine Scheune mit hoher Toreinfahrt und abschließend ein Stall. An den Eck- und Bundständern des Obergeschosses einfach verriegelte Stockwerkstreben, im Untergeschoß doppelt verriegelte Stockwerkstreben über der ausgeprägten Sockelzone dieses Hauses aus der Mitte des 19. Jh. Im hinteren Parzellenabschnitt erhebt sich ein Schützenswertes Wirtschaftsgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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