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Im nördlichen Abschnitt der Gesamtanlage erhebt sich ein Einhaus aus dem Jahr 1822 von besonders wichtiger städtebaulicher Bedeutung. Die deutlich artikulierte Sockelzone wird von einer einläufigen Freitreppe erschlossen. In der rechts angesiedelten Wohnzone finden sich im Untergeschoß nahezu geschoßhohe Streben an den Eck- und Bundständern; im Obergeschoß sind keine Strebefiguren ausgebildet. Von einer späteren Aufstockung, also von einem jüngeren Obergeschoß, zeugt ein nachträglich aufgesetzter Kniestock. Der die linksseitige Hauszone besetzende Wirtschaftsbereich mit der hohen Toreinfahrt stammt, wie die doppelt verriegelten Stockwerkstreben zeigen, aus dem späten 19. Jh. Das Gebäude wird von einem Mansarddach abgeschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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