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Teil der Gesamtanlage:
Lingelbach
Städtebaulich akzentuierte Hofanlage im Verlauf der Durchgangsstraße aus der Mitte des 19. Jh., kenntlich an den doppelt verriegelten Stockwerkstreben bzw. den Andreaskreuzen im Eingangsbereich und darüber. Hakenförmig angeschlossen ist ein Wirtschaftsgebäude aus der Bauzeit: dort zwei hohe Toreinfahrten, links schließt ein Stall in Massivbauweise an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |