Epitaph von Dörnberg
Epitaph von Dörnberg und Kanzel
Taufstein
Epitaph von Dörnberg
Evangelische Pfarrkirche
Evangelische Pfarrkirche, Innenraum nach Osten
Grebenauer Straße 15, Grabstein
Evangelische Pfarrkirche, Inneraum nach Westen
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Vogelsbergkreis
Alsfeld
Lingelbach
  • Grebenauer Straße 15
Ev. Kirche
Flur: 13
Flurstück: 94

Am südlichen Ortsausgang befindet sich die im Jahr 1793 geweihte Kirche, ein in seiner äußeren Erscheinungsform schlichter Putzbau mit ausgebildeter Sockelzone, einer mäßig ausgeprägten Eckquaderung und hohen Segmentbogenfenstern. Das Innere der Kirche ist ein typischer protestantischer Saal der Zeit um 1800 mit einer Flachdecke und dreiseitig umlaufenden Emporen. Bemerkenswert ist hingegen die Ausstattung aus dem Vorgängerbau bzw. aus der Bauzeit. Aus dieser Zeit stammt die hinter dem Altar - der Chor orientiert sich nach Westen- freischwebende Kanzel mit einem datierten Schalldeckel und Intarsienarbeiten aus dem Jahr 1794. Aus einer Vorgängerkirche stammen mehrere Epitaphien der Familie von Dörnberg. Oberhalb des Kanzelaufganges befindet sich das Epitaph für Anna von Doringberg, † 1585 in reichen Renaissanceformen. Der Künstler hat sein Werk im Giebelfeld signiert: "Anthonivs / Herber Bilthavb / Casella me fecit / Anno 1587 Den 7 Novem". An der Nordwand der Kirche folgt das Epitaph für Ernest Adolf Wehel. von Doringberg, † 1561. In einer Nische findet sich das dritte Sepulchralgrabmal, das im Jahr 1587 datiert und dreier früh verstorbener Kinder der Familie gedenkt: Anna Elisabeth Magdalena Regina von Doringberg. Bei Sanierungsarbeiten der letzten Jahre ist ein historischer Taufstein zu Tage getreten. Es handelt sich um einen achtseitigen Stein mit einer inkrustierten, nach farblichem Befund rekonstruierten illusionistischen Bemalung. Vor der Kirche befinden sich insgesamt drei historische Grabsteine.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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