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Das Fachwerkwohnhaus aus der Mitte des 19. Jh. gehört zu der ortsbildprägenden Gruppe von Häusern, die sich durch ein abschließendes Mansarddach auszeichnen. Das Fachwerkgefüge des Gebäudes besteht aus einem Gerüstraster, das aus einfach verriegelten Stockwerkstreben versteift wird. Ein Geschoßüberstand ist nicht ausgebildet. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gesichtspunkten. Angeschlossen sond großvolumige Wirtschaftsgebäude aus der Bauzeit
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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