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Ortsring 11-15; 6-22
Die Gesamtanlage in Münch-Leusel umschließt nahezu die gesamte Ortschaft, die sich durch einen beachtlichen Bestand historischer Bausubstanz auszeichnet. In den Ort führen zwei kleinformatige Häuser aus dem 18./19. Jh. ein. Darauf folgt eine Anzahl mehrseitig erschlossener Höfe, die durch ihre bauliche Dominanz das Ortsbild prägen.
Als eines der geschlossensten Ortsbilder im nördlichen Vogelsbergkreis ist die Gesamtanlage schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |