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Hakenförmig erschlossene Hofanlage im hinteren Bereich der Parzelle, von der Straße nicht einsichtig. Das Wohnhaus weist mit den doppelt verriegelten Stockwerkstreben ein Gefüge aus dem zweiten Drittel des 19. Jh. auf. Ein Geschoßüberstand ist nicht ausgebildet. Dem Wohnhaus angeschlossen ist ein jüngerer Stall-Scheune-Trakt sowie eine mächtige Scheune aus der Bauzeit, die bis an den Straßenzug reicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |