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In einer abseits der Straße befindlichen Parzelle erhebt sich das Fachwerkwohnhaus einer Hofanlage aus dem Jahr 1802, deren Fachwerkgefüge von leicht gebogenen Stockwerkstreben in den Eckgefachen akzentuiert wird. Ansonsten durchzieht ein kräftiger Riegel den Brüstungsbereich, in welchen Stiele einbinden und die Fassade in ein regelmäßiges Raster teilen. Die Eckständer sind im Obergeschoß als Säulen ausgeprägt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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