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Über abschüssigem Terrain erhebt sich ein Fachwerkwohnhaus mit einer inschriftlichen Datierung aus dem Jahr 1801. Das zeittypisch regelmäßige Gerüstraster besteht aus einem Gefüge von Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen. Der Eingang wird von einer zweiläufigen Freitreppe erschlossen. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Aspekten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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