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Freistehendes, eine Torfunktion ausübendes Wohnhaus an der westlichen Ortsperipherie aus dem frühen 20. Jh. Untergeschoß massiv, darüber mit Schindeln verkleidetes, uneinsichtiges Fachwerkgefüge. In das abschließende Satteldach ist ein Zwerchhaus eingestellt, das von Fledermausgauben flankiert wird. Schützenswert ist die erhaltene Einfriedung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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