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Abseits der Durchgangsstraße erhebt sich eine mächtige, vierseitig geschlossene Hofanlage. Das Wohnhaus verweist mit seiner Fachwerkkonfiguration aus einfach verriegelten 3/4-Streben bzw. Mannfiguren mit eingestellten Fußstreben auf eine Bauzeit um 1750. Der Geschoßüberstand ist deutlich ausgeprägt. Gegenüber befindet sich ein schmaler Wirtschaftsbau mit einem deutlichen Geschoßüberstand; dort an der Unterkante der Schwelle gedrehte Taustäbe. Die übrigen Wirtschaftsgebäude des Hofes stammen aus dem späten 19. und 20. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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