Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Mächtige, die Ansicht der Durchgangsstraße prägende Gebäudegruppe mit einem Fachwerkwohnhaus aus der Mitte des 18. Jh. Die Fassaden des zweigeschossigen Gebäudes, das über einer ausgeprägten Sockelzone aufgeht, sind von Eternitplatten bedeckt. Das Haus wird von einer zweiläufigen Sandsteintreppe erschlossen; der dort angesiedelte Kellerhals wird von einem figürlichen Sturz und ornamentalen Gewänden geziert. Abgeschlossen wird das Haus von einem Krüppelwalmdach. Angeschlossen ist ein Stall-Scheune-Trakt mit einer inschriftlichen Datierung von 1908; rechtwinklig davon abknickend eine Scheune, die aufgrund ihres Fachwerkgefüges in der Mitte des 19. Jh. anzusiedeln ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |