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Fachwerkwohnhaus in der Blickachse des Weges aus dem späten 18. Jh. Die schlichte Fachwerkkonfiguration besteht aus einfach verriegelten 3/4-Streben an den Eckständern, die teilweise mit Kopfknaggen versehen sind; an den Bundständern konvergierende Fußstreben im Brüstungsbereich. Aufgrund seiner exponierten Lage ist das Gebäude aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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