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Außerhalb der Ortslage erhebt sich die sog. Kleenmühle. Das Wohnhaus weist in seinem Fachwerkgefüge des Obergeschosses mit doppelt verriegelten, mit einer zusätzlichen Fußstrebe versehenen Mannfiguren an den Eck- und Bundständern, deren geknickte Fußstreben weit ausgreifen, auf eine Bauzeit in die erste Hälfte des 18. Jh. Angeschlossen ist ein Wirtschaftsgebäude mit einer Galerie im Obergeschoß. Rechtwinklig abknickend davon erhebt sich eine Scheune aus dem 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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