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Schloßgartenstraße 45-55
Parallel zur Entwicklung an der Frankfurter Straße entstand auch hier am Rand des Prinz-Georgs-Gartens um 1860 eine Reihe von freistehenden, vermutlich zweigeschossigen Landhäusern. Um die Jahrhundertwende wurden die Lücken bebaut, die vorhandene Bebauung zum Teil aufgestockt und mit zeitgenössischem Fassadendekor versehen. So entstand ein bis heute unveränderter, geschlossener gründerzeitlicher Blockrand mit teilweise aufwendigem historisierendem Fassadenschmuck.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |