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Das Grabrelief besteht aus Muschelkalk und stammt aus dem Jahre 1904. Mit zum Grab gehört die schmiedeeiserne Grabeinfriedung. Während der Grabstein mit den vier halbreliefartigen Figuren eindeutig zur Architektur des Jugendstils zählt, gehört die Einfriedung stilistisch noch zum ausgehenden Historismus. Zu Füßen des Grabsteines stehen drei steinerne Urnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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