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Das Grabmal stammt von 1887 und gehört zu den aufwendigen gründerzeitlichen Grabmälern. Es symbolisiert eine Tempelfront nach antikem Vorbild mit historistischem Dekor. Das wuchtige Grabmal besteht aus hellem Sandstein, die beiden Säulen und die Namensplatte sind aus dunklem Marmor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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