Gesamtanlage Rheinstraße 64-96a (grd.)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Gewerbegebiet West
  • Gesamtanlage Rheinstraße
Gesamtanlage

Rheinstraße 64-96a

1951 wurden die fünf von Werner Neumann (auch Entwurf Michaeliskirche) entworfenen Mietshäuser entlang der unteren Rheinstraße bezogen. Die viergeschossigen Wohnhäuser mit den für die Bauzeit typischen Fassaden und Dachüberständen reihen sich kammartig an der Rheinstraße entlang auf. Zwischen den Häusern, die mit der Schmalseite zur Straße stehen, liegen große Freiflächen als Spiel- und Trockenwiesen sowie eingeschossige Geschäftspavillons als architektonische Begrenzung des Straßenraumes.

Die Konzeption dieser Häuser brachte Darmstadt - wenige Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg - eine heute makaber erscheinende Ehrung ein. Darmstadt wurde als "luftkriegsgerechte Stadt" ausgezeichnet. Grund dafür waren die großzügigen Abstandsflächen zwischen den Wohnhäusern, die bei Bombenangriffen, Explosion und Feuer einen ausreichend großen Sicherheitsabstand zu den Nachbarhäusern garantieren.

Die Bauten der ehemaligen Getreidehandelsbank in der Rheinstraße 94 sowie das ehemalige Verwaltungsgebäude der Dugena in der Rheinstraße 96, stammen von Kurt Jahn von der Wiederaufbau GmbH. Die Häuser wurden 1952/ 53 gebaut. Bis heute markiert das mit sechs Stockwerken für Darmstadt ungewöhnlich hohe Haus der ehemaligen Getreidehandelsbank den Eingang zur Stadt.

Zu den markanten Details gehört die Kunst am Bau. Das Relief auf der Nordseite der ehemaligen Getreidehandelsbank, das an Le Corbusiers Modulor erinnert, stammt von dem Mainzer Bildhauer Heinz Hemmich.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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