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Das Hofgut Kranichstein wurde von Landgraf Georg I. als Schafhof angelegt. Unter Schutz steht das barocke Gutshaus mit den Stallungen. Mit Hilfe ihrer Schafzucht - ebenso wie mit der Fischaufzucht in den nahegelegenen Teichen - ernährten die Landgrafen ihre Hofstaate mit zahlreichen Beamten und Domestiken.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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