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Burgmauerweg 11A, 13
Färbergasse 2, 5
Hersfelder Straße 40-62, 39-59
Hortgasse 4-8
Östlich der historischen Altstadt erstreckt sich im Verlauf der Hersfelder Straße außerhalb der ehemaligen Stadtbefestigung eine Gesamtanlage, die einige bedeutende, städtebaulich wichtige Baulichkeiten umfasst. Einige kleinformatige Häuser am Beginn der südlichen Straßenseite, deren baulicher Kern bis in das 18. Jh. zurückreicht, setzen einen deutlichen Akzent. Blickachsen setzende Solitäre sind das ehemalige Landratsamt - Hersfelder Straße 57 - sowie das diesem gegenüberliegende Wohngebäude über langgestrecktem Grundriß. Zwei gründerzeitliche Wohnhäuser - Hersfelder Straße 59 und 61 - schließen die Gesamtanlage in östlicher Richtung ab. Im Verlauf der Hortgasse befindet sich ein dreiseitig erschlossener Hof, der denkmalpflegerische Aufmerksamkeit beansprucht.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |