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Als markanter Bestandteil der Staffel giebelständig erschlossener Fachwerkhäuser kommt dem Gebäude eine städtebauliche Unterschutzstellung zugute. Besonders auffällig ist die Abzimmerung in einer Ständerkonstruktion mit Stockwerkstreben, deren Riegel häufig mit einem Versprung versehen sind. Die Ständerkonstruktion weist auf eine Bauzeit, die um 1700 anzusiedeln ist. Benachbart ist eine städtebaulich markante Scheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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