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Großdimensionierter, traufständig erschlossener Streckhof. Rechtseitig ist der Wohnbereich untergebracht, dessen Stockwerkstreben mit einfachem Riegel auf eine Bauzeit um 1820 verweisen. Links ist der jüngere Wirtschaftsbereich angesiedelt. Aufgrund seines langgestreckten Baukörpers setzt das Gebäude einen unübersehbaren städtebaulich Akzent und ist daher schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |