Tempelstraße 7
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
Meerholz
  • Tempelstraße 7
  • Tempelstraße 9
  • Tempelstraße 11
Ehemaliges Palais der Fürsten zu Ysenburg-Büdingen-Meerholz
Flur: 12
Flurstück: 105/1

Johann Achilles von Günderrode, Sohn des Frankfurter Gerichtsschultheißen Philipp Wilhelm von Günderrode, trat 1690/91 als Rat und Hofmeister in die Dienste des Grafen Georg Albrecht zu Ysenburg-Meerholz. Im Jahre 1692 heiratete er eine französische Adelige und erwarb wohl in diesem Zusammenhang das Grundstück, auf dem er in den Jahren 1694-97 das Palais errichtete. Da weder über diesen Kauf noch über das Anwesen irgendwelche Unterlagen im Ysenburgischen Archiv zu finden sind, ist anzunehmen, dass Günderrode das Gelände als freiadeliges Gut von einer adeligen Familie evtl. aus der Gelnhäuser Burgmannschaft gekauft hat. Unter dem Enkel des Erbauers, Christian Maximilian, wurden Baumaßnahmen am Anwesen vorgenommen., auf die eine Datierung 1747 an einem Keller des Nebengebäudes hinweist. Von ihm erwarb wohl in den 1780er Jahren der holländische Obrist von Reitzenstein das Anwesen, der es bereits kurz darauf, 1783, an Gräfin Caroline Christiane Louise zu Ysenburg-Meerholz veräußerte. Caroline finanzierte den Kauf aus ihrem Privatvermögen. Nach einer gründlichen Sanierung vermietete sie den größeren Teil an den befreundeten Hof- und Regierungsrat Valentin Heinrich Samuel Fresenius. Wiesen und Krautäcker sowie einige Räume im Palais nutzte Gräfin Caroline selbst. Im Inventar der Gräfin wird das Anwesen als "ein Haus mit Scheuer, Stallung und anderen Oekonomie-Gebäude nebst daran stoßenden Küchen-Garten und einem gegenüber liegenden Gras-Garten " bezeichnet. Zu dem Anwesen gehörten in Meerholz neben den insgesamt 9 3/4 Morgen Gärten auch noch Wiesenflächen in derselben Größe, außerdem ein Krautacker in der Hailerer Gemarkung, alles zusammen wurde auf einen Wert von 4.200 Gulden geschätzt. Der jüngere Sohn Carolines, Graf Joseph, übernahm das Palais. In den Jahren 1838-40 ließ seine Witwe, Gräfin Dorothea, das Palais für mehr als 10 000 Gulden repräsentativ umgestalten und nutzte es wohl als Witwensitz. Zwischen 1851 und 1857 ließ Graf Karl zu Ysenburg-Büdingen die "Hofreite“ seiner Mutter, Gräfin Doris zu Ysenburg, gründlich sanieren. Seit ihrem Tod im Jahre 1864 wohnten Mieter im Palais, meist höhere Beamte der Verwaltung. Nach zahllosen kleineren Reparaturen ließ die ysenburgische Rentkammer 1893 von Baurat Viktor Melior Pläne zu einem größeren Umbau anfertigen. Die Turmhaube wurde weder nach Plan A noch nach Plan B ausgeführt. 1897 waren die Umbauten abgeschlossen und hatten den stolzen Preis von 33.280 Mark gekostet.

1914-1919 diente das Palais als Lazarett. 1945 starke Beschädigungen. Bis 1974 wurde es von Mitgliedern und Verwandten der Ysenburg-Büdingischen Fürstenfamilie bewohnt. 1964 kam es an die Gemeinde Meerholz, die es nach langem Verfall 1990 an einen Privatmann verkaufte. In den folgenden Jahren wurde das stark heruntergekommene Palais grundlegend saniert und das ehemalige Gesindehaus neu aufgebaut. Heute stellt das Anwesen neben dem Schloss die zweite Attraktion in dem schönen Ortsbild dar.

Zweigeschossiger, traufständiger Putzbau mit neun Fensterachsen auf niedrigem Sandsteinsockel; vor den Anbauten von 1894 streng axial angelegter Bau. Über dem massivem Erdgeschoss ein verputztes Fachwerkgeschoss, dessen mittlere drei Achsen sich im Mansarddach als Zwerchhaus mit Frontispiz fortsetzen, 1894 Anbau des dreigeschossigen Eckturms mit welscher Haube und Laterne an der Südwestecke und des Balkons auf der Südseite. An der Nordostecke Vorbau einer Loggia aus einem abgewalmten Pultdach auf schweren Sandsteinstützen. Die Fenster der beiden Geschosse mit Segmentbogen, im Erdgeschoss in Sandsteingewänden, im Obergeschoss in farblich angepassten Holzfuttern, sämtliche Fenster mit Holzklappläden verschließbar. Über den Fenstern des Erdgeschosses der Südseite auf schlichten Supraporten angesetzte giebelförmige Verdachungen, die Fenster im Risalit ebenfalls mit giebelförmigen Verdachungen entsprechend den Giebeln der flankierenden Mansardfenster. Belichtung des Spitzbodens südseitig über kleine Gauben und einen Okulus im Giebelfeld des Zwerchhauses. Zum Erscheinungsbild des Daches gehören die zahlreichen Schornsteine mit profilierten Kaminköpfen.

Hofseitige Erschliessung des Gebäudes in der Mittelachse über eine siebenstufige Freitreppe in Sandstein mit schmiedeeisernem Geländer und ein barockes Sandsteinportal mit Ysenburger Wappen, Voluten und Girlanden. Eine zweiflüglige Tür mit Kassetten und Oberlicht im Stil des Spätklassizismus ist erhalten.

Einfriedung des heute noch verbliebenen Gartens zur Tempelstraße mit hohen Sandsteinmauern, zur Hanauer Landstraße hin halb hoch mit aufgesetztem Staketenzaun aus Metall. Von hier die Haupteinfahrt über zweiflügeliges hohes Metalltor zwischen gebänderten Sandsteinpfosten mit flachem, pyramidalem Abschluss.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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