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Zweigeschossiges, ursprünglich dreizoniges Wohnhaus einer winkelförmigen Hofanlage aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Erdgeschoss in einfachem Fachwerk, das leicht vorkragende Obergeschoss in Sichtfachwerk mit doppelt verriegelten Mannfiguren an Bund- und Eckständern und kräftigem, profiliertem Schwellenkranz. Hofseitig Verlängerung um eine Zone. Die originale Fenstergliederung hat sich weitgehend erhalten. Hofseitige Erschliessung in der Mittelachse, die Haustür in Türfutter mit Zahnschnittleiste am Sturz. Proportionen des Hauses durch ein modernes, umlaufend auskragendes und abgewalmtes Satteldach mit Kniestock stark verändert.
Schöne bauzeitliche Einfriedung durch dreiviertelhohe Sandsteinmauer und drei Torpfosten mit Pinienzapfen auf profiliertem Fuß.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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