Am Lindenbrunnen 23
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
Meerholz
  • Am Lindenbrunnen 23
Altes Rathaus
Flur: 9
Flurstück: 23

Traufständiger zweigeschosssiger Fachwerkbau von 1726, der 1925 unter den Gesichtspunkten des Heimatschutzstils durch einen giebelständigen, in den Fachwerkformen angepassten Bau erweitert wurde. Der heute winkelförmige Rathausbau auf niedrigem, mit Sandstein verkleidetem Sockel, das Erdgeschoss in schlichtem Fachwerk, Obergeschoss und Giebel in Sichtfachwerk mit einer Reihung von negativen Rauten in den Brüstungsfeldern, Stockwerksschwellen und Ortgänge profiliert, Krüppelwalmdach mit kräftigem Aufschiebling. Im Obergeschoss des Neubaus der Rathaussaal mit Fensterbändern. Erschliessung der beiden Gebäudeteile jeweils in der Mittelachse über eine einflügelige Kassettentür, im Erweiterungsbau die Kassetten mit Rauten dekoriert und am Türsturz die Datierung 1925 in Kerbschnitzerei. Der westliche Giebel ist verschiefert. Der markante Bau prägt nachhaltig das Ortsbild im westlichen Teil.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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