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Giebelständiger, eingeschossiger Streckhof aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts unter Krüppelwalmdach mit Aufschiebling. Auf einem hohem, massiven Kellergeschoss Erdgeschoss und Giebel in Sichtfachwerk mit negativen Rauten und Kurzstreben in den Brüstungsfeldern; Schwelle und Giebelfeldrahmung profiliert. Hofseitige Erschliessung über einhüftige Außentreppe mit integriertem rundbogigem, heute ausgebrochenem Kellerhals.
Die anschließende Stallscheune mit massivem Erdgeschoss und Obergeschoss in Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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