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Große, dreiseitige Hofanlage mit Wohnhaus und Nebengebäuden in ortsbildprägender Lage an der Ecke von Rathausstraße und Unterdorfstraße. Zweigeschossiges, zweizoniges Wohnhaus um 1700 auf niedrigem, verputzen Sockel. Erdgeschoss in einfachem Fachwerk, Obergeschoss in Sichtfachwerk auf profilierter Schwelle mit Lauterbacher Mannfiguren an den Eck- und Bundständern. Im Giebel gebogene Kurzstreben in den Brüstungsfeldern, Satteldach mit Aufschiebling.
Straßenseitig anschließend eingeschossiges Nebengebäude, heute zu Wohnzwecken umgebaut, rechtwinklig dazu die Scheune, alle Bauteile in Fachwerk mit Sandstein kombiniert. Die sehr schöne und gut erhaltene Hofanlage ist aus städtebaulichen und historischen Gründen als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |