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Als Teil der Ortserweiterung um 1900 traufständiges, eingeschossiges und vierachsiges Wohnhaus, dessen mittlere Achsen sich als Zwerchhaus im Dach fortsetzen, die Straßenfassade verschindelt, die Giebelseiten verputzt mit sichtbaren Entlastungsbögen über den Fenstern und halbem Okulus im Giebel, Kellersockel aus bossierten Sandsteinquadern, Krüppelwalmdach auf frei sichtbaren Sparren- und Pfettenenden.
Die originalen Klappläden gehören zum schützenswerten Bestand.
Von der originalen Einfriedung hat sich ein Torpfosten aus Sandstein mit gestuftem Abschluss erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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