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Schmales, einachsiges und traufständiges Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert mit halben Mannfiguren und gekuppelten Fenstern. Es scheint sich um einen Teil des südlichen Nachbarhauses zu handeln, der irgendwann abgetrennt wurde und im Originalzustand erhalten blieb.
Satteldach mit stehender Gaube.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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